Magister- und Bakkalaureusstudium


Studienordnung

Die Studierenden im Bakkalaureus- und im Magister-Studiengang können ihr Studium noch beenden. Der Neubeginn eines solchen Studiums ist nicht mehr möglich.

Entsprechend den individuellen Interessen und Begabungen sowie möglichen Berufszielen ist eine vielfältige Kombination mit anderen Fächern der Philosophischen Fakultäten – auf Antrag aber auch anderer Fakultäten – möglich. Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Da die Einführungsveranstaltungen jeweils im Wintersemester beginnen, ist der Studienbeginn im Winter zu empfehlen. Die Mindeststudiendauer bis zum Bakkalaureus-Abschluß beträgt sechs Semester, bis zum Magister-Abschluß acht Semester. Der Magister-Abschluß kann in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt werden. Zwischen den Studiengängen ist ein Wechsel möglich – ggf. sind Studienleistungen nachzuholen. Nach einem erfolgreichen Bakkalaureus-Abschluß kann das Studium im Magister-Studiengang (Zwei-Fach- und Drei-Fach-Studiengang) fortgesetzt und mit dem Magister-Abschluß beendet werden. Formal stellt diese Fortsetzung im Magister-Studiengang ein Zweitstudium dar, doch werden für die ersten vier Semester des Magisterstudiengangs keine Studiengebühren erhoben. Stipendienempfänger müssen allerdings bedenken, daß ein Zweitstudium i.d.R. nicht mehr gefördert wird!

1.    Studienordnung


Soziologie als Hauptfach


(1) Studienvoraussetzungen

Über die allgemein gültigen Vorschriften hinsichtlich der Zulassungen zum Hochschulstudium hinaus ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen erforderlich. Solide Englischkenntnisse sind für das Studium der Soziologie unverzichtbar.
Lateinkenntnisse werden nicht gefordert.

(2) Ziele und Inhalte des Studiums

Das Studium der Soziologie zielt auf eine theoretisch fundierte und empirisch orientierte Fachausbildung:

  • die Studierenden sollen zur wissenschaftlichen Analyse der sozialen Wirklichkeit moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich befähigt werden;
  • sie sollen ausgewählte gesellschaftliche Teilbereiche und Problemfelder zu analysieren lernen;
  • das Studium soll sie mit den wichtigsten theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie vertraut machen und Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte des soziologischen Denkens vermitteln;
  • dabei sollen Einsichten in die wissenschaftstheoretischen Grundlagen der soziologischen Theoriebildung und der empirischen Sozialforschung vermittelt werden;
  • das Studium soll sie dazu befähigen, empirische Forschungsvorhaben unter Verwendung der gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung durchzuführen.

Dementsprechend umfaßt das Studium der Soziologie folgende Teilgebiete:

  1. gegenstandsbezogene Soziologien, die die Analyse moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich sowie die Analyse einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche oder Institutionen zum Gegenstand haben;
  2. soziologische Theorie und ihre Geschichte, neuere theoretische Ansätze und Strömungen, die wissenschaftstheoretischen Grundlagen und historischen Bedingungen soziologischer Theoriebildung;
  3. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung incl. der sozialwissenschaftlichen Statistik und EDV.


(3) Aufbau und Gliederung des Studiums

Das Magisterstudium Soziologie gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung
 abgeschlossen wird, und in ein viersemestriges Hauptstudium.


A. Grundstudium

Das Grundstudium ist modular aufgebaut, d.h. die einzelnen Lehrveranstaltungen sind zu thematisch integrierten Einheiten (Modulen) zusammengefaßt.

Zur Zwischenprüfung sind Leistungen in den folgenden Modulen nachzuweisen: Einführung - Soziologische Theorie - Sozialwissenschaftliche Statistik - Gegenstandsbezogene Soziologie I und II. (Hinsichtlich der konkreten Prüfungsanforderungen siehe die geltende Zwischenprüfungsordnung.)

Angesichts der Breite soziologischer Analyse- und Tätigkeitsfelder ist im Bereich der gegenstandsbezogenen Soziologien eine Schwerpunktbildung während des Studiums erforderlich. Am Institut für Soziologie werden regelmäßig Veranstaltungen aus folgenden gegenstandsbezogenen Bereichen angeboten:

  1. Gesellschaftsanalyse im historischen und kulturellen Vergleich
  2. Bildung, Sozialisation und Lebenslauf
  3. Kultur, Kommunikation und soziale Ordnung
  4. Arbeit, Technik und Organisation.

Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, d.h. die Prüfungsleistungen bestehen aus den in den Lehrveranstaltungen der einzelnen Module erbrachten Leistungen. Die für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen sollen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte erworben wurden. Die Prüfungsnote berechnet sich als Durchschnitt der in den einzelnen Modulen erhaltenen Noten, gewichtet mit der Zahl der jeweiligen Leistungspunkte.


B. Hauptstudium

Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung eines an den individuellen Studieninteressen und an den Berufsvorstellungen orientierten Schwerpunktes. Dabei soll der Verflechtung der Soziologie mit anderen Disziplinen und Praxisfeldern Rechnung getragen und interdisziplinäre Kooperation gefördert werden. Um die Ausbildung individueller Schwerpunkte zu ermöglichen, werden keine inhaltlichen Festlegungen für die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorgenommen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Hauptseminaren. Für die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung ist die Teilnahme an mindestens vier weiteren Seminaren - entsprechend der individuellen Schwerpunktsetzung - erforderlich. Außerdem wird die Teilnahme an einem zweisemestrigen Forschungspraktikum zur praktischen Anwendung der empirischen Methoden dringend empfohlen.

Die Magisterprüfung soll bis zum Ende des neunten Semesters, sie muß bis zum Ende des dreizehnten Semesters abgelegt werden. Die erste Prüfungsleistung ist die Abfassung der Magisterarbeit; hierfür stehen sechs Monate zur Verfügung. Es folgen eine je vierstündige Klausur im Hauptfach und im ersten Nebenfach. Die Magisterprüfung endet mit einer mündlichen Prüfung, in der alle drei Studienfächer mit je 30 Minuten Dauer geprüft werden.


Soziologie als  Nebenfach


(1) Studienvoraussetzungen

Die Studienvoraussetzungen für Nebenfachstudierende entsprechen denen für Hauptfachstudierende.


(2) Ziele und Inhalte des Studiums

Das Magisterstudium im Nebenfach soll eine Grundausbildung in Soziologie gewährleisten. Insbesondere soll es

  • zur wissenschaftlichen Analyse der sozialen Wirklichkeit im historischen und internationalen Vergleich befähigen;
  • mit den hauptsächlichen theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie und ihrer Geschichte vertraut machen;
  • die Kenntnis der gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung vermitteln;
  • den Erwerb vertiefter Spezialkenntnisse in Studienschwerpunkten ermöglichen, die in geeigneter Weise das Hauptfachstudium ergänzen.

Entsprechend umfaßt das Studium der Soziologie im Nebenfach folgende Teilgebiete:

  1. gegenstandsbezogene Soziologien, die die Analyse moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich sowie die Analyse einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche oder Institutionen zum Gegenstand haben;
  2. soziologische Theorie und ihre Geschichte, neuere theoretische Ansätze und Strömungen;
  3. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung.


(3) Aufbau und Gliederung des Studiums

Das Magisterstudium Soziologie gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein viersemestriges Hauptstudium. Wird Soziologie als erstes Nebenfach studiert, so wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen; wird es als zweites Nebenfach studiert, so entfällt die Zwischenprüfung.
A. Grundstudium

Die Struktur des Grundstudiums entspricht - bei einer verringerten Zahl von Leistungsnachweisen - der des Hauptfaches (s.o.). Ist eine Zwischenprüfung abzulegen, so sind Leistungen in den folgenden Modulen nachzuweisen: Einführung - Soziologische Theorie - Gegenstandsbezogene Soziologie I. (Hinsichtlich der konkreten Prüfungsanforderungen siehe die geltende Zwischenprüfungsordnung.)
B. Hauptstudium

Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung von Schwerpunkten, die sich an den individuellen Studieninteressen und Berufsvorstellungen unter besonderer Berücksichtigung des Hauptfachstudiums orientieren. Es werden deshalb keine inhaltlichen Anforderungen fixiert.

Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar erforderlich. Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an mindestens drei weiteren Seminaren voraus.

Die Magisterprüfung soll bis zum Ende des neunten Semesters, sie muß bis zum Ende des dreizehnten Semesters abgelegt werden. Wird Soziologie als erstes Nebenfach studiert, so besteht die Prüfung aus einer vierstündigen Klausur und einer 30minütigen mündlichen Prüfung. Für Studierende mit Soziologie als zweitem Nebenfach entfällt die Klausur.

 


2.    Musterstudienpläne für das Grundstudium


2.1    „Soziologie als Hauptfach“

Der folgende Musterstudienplan setzt die in der Zwischenprüfungsordnung festgelegten Anforderungen an ein Hauptfachstudium der Soziologie in einen möglichen Studienablauf um. Die hier vorgeschlagene Abfolge ist nicht verbindlich, in mancher Hinsicht aber sachlich geboten.


Studienplan für das Grundstudium (Hauptfach)

Legende: V = Vorlesung, PS = Proseminar, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte

Modul
Wintersemester 1
Sommersemester 2
Einführung
  • Gegenstandsbezogene Soziologie (PS, 2 SWS)
  • Einführung in die Soziologie (V, 2 SWS, 7 LP)
  • Methoden empirischer Sozialforschung (V, 2 SWS, 7 LP)
  • Gegenstandsbezogene Soziologie (PS, 2 SWS)
  • Sozialstrukturanalyse (V, 2 SWS, 7 LP)
Soziologische Theorie
  • Geschichte der Soziologie (V, 3 SWS)
  • Soziologische Theorien der Gegenwart (V, 3 SWS, 11 LP)
  • Soziologische Theorie (PS, 2 SWS)

 

Modul
Wintersemester 3
Sommersemester 4
Sozialwissenschaftliche Statistik
  • Statistische Analyseverfahren I (V, 4 SWS)
  • Statistische Analyseverfahren II (V, 4 SWS. 7 LP)
Gegenstandsbezogene Soziologie I
  • Studienschwerpunkt I (PS: Basisveranstaltung, 2 SWS, 7 LP)
  • Studienschwerpunkt I (PS, 2 SWS)
  • Studienschwerpunkt I (PS: Vertiefungsveranstaltung, 2 SWS, 7 LP)
  • Studienschwerpunkt I (PS, 2 SWS)
Gegenstandsbezogene Soziologie II
  • Studienschwerpunkt II (PS: Basisveranstaltung, 2 SWS, 7 LP)
  • Studienschwerpunkt II (PS, 2 SWS)


Die Veranstaltungen, in denen Prüfungsleistungen nach der Zwischenprüfungsordnung erbracht werden müssen, sind fett gedruckt. Die Prüfungsleistungen bestehen i.d.R. aus Referat und Hausarbeit oder Klausur; im Modul „Soziologische Theorie“ sind Referat und Hausarbeit und Klausur zu erbringen.



2.2    „Soziologie als erstes Nebenfach“

Der folgende Musterstudienplan setzt die in der Zwischenprüfungsordnung festgelegten Anforderungen an ein Studium der Soziologie als erstes Nebenfach in einen möglichen Studienablauf um. Die hier vorgeschlagene Abfolge ist nicht verbindlich, in mancher Hinsicht aber sachlich geboten.


Studienplan für das Grundstudium (Hauptfach)

Legende: V = Vorlesung, PS = Proseminar, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte

Modul
Wintersemester 1
Sommersemester 2
Einführung
  • Einführung Soziologie (V, 2 SWS, 6 LP)
  • Sozialstrukturanalyse (V, 2 SWS, 6 LP)
Soziologische Theorie *


Gegenstandsbezogene Soziologie
  • Studienschwerpunkt (PS, 2 SWS)
  • Studienschwerpunkt (PS , 2 SWS, 6 LP)

 

Modul Wintersemester 3 Sommersemester 4 Einführung
  • Methoden der empirischen Sozialforschung (V, 2 SWS, 6 LP)

Soziologische Theorie *
  • Geschichte der Soziologie (V, 3 SWS)
  • Soziologische Theorien der Gegenwart  (V, 3 SWS)
oder:  
  • PS Soziologische Theorie (PS, 2 SWS, 6 LP)
Gegenstandsbezogene Soziologie


Die Veranstaltungen, in denen Prüfungsleistungen nach der ZwPO erbracht werden müssen, sind fett gedruckt. Die Prüfungsleistungen bestehen i.d.R. aus Referat und Hausarbeit oder Klausur
* Im Modul „Soziologische Theorie“ können Nebenfachstudierende ihre Leistung wahlweise in der Vorlesung „Soziologische Theorien der Gegenwart“ oder in einem Proseminar erbringen



2.3    „Soziologie als zweites Nebenfach“

Ziel des Grundstudiums ist die Aneignung von Grundkenntnissen im Fach „Soziologie“. Dazu sind die Vorlesungen „Einführung in die Soziologie“, „Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung“, „Soziologische Theorien der Gegenwart“ sowie die Vorlesung „Sozialstrukturanalyse“ (oder, alternativ zu letzterer, ein Seminar aus einer gegenstandsbezogenen Soziologie) zu besuchen. Das Erbringen der entsprechenden Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Hauptseminar. Die Zwischenprüfung entfällt für das zweite Nebenfach. (1)