Im vierten Semester des Masterstudiengangs „Soziologie“ wird die Masterarbeit (30 ECTS) angefertigt. Diese Arbeit dokumentiert, dass ihr/e Autor/in eine soziologische Problemstellung selbständig und unter Berücksichtigung der relevanten Literatur auf wissenschaftlichem Niveau bearbeiten kann. Das Studium für Studierende, die vor dem WS12/13 ihr Studium aufgenommen haben, wird mit einer mündlichen Prüfung, die aus einer Diskussion über die Masterarbeit besteht, abgeschlossen (Masterarbeit 25 ECTS, mündl. Prüfung: 5 ECTS).
1) Voraussetzungen: Wieviel ECTS sind für eine Anmeldung der Masterarbeit nötig?
Weder die allgemeine Prüfungsordnung noch die der Soziologen macht hier Vorgaben. Es ist also in Ihr Ermessen gestellt, wann Sie die Arbeit anmelden. Aber es ist ratsam, sechs Monate freie Bearbeitungszeit zu haben, ohne nebenbei noch andere Leistungen erbringen zu müssen.
2) Was sollte ich noch tun vor der Anmeldung?
Eine Masterarbeit benötigt einen gewissen Vorlauf, Zeit, in der Sie Ihr Thema finden. Überlegen Sie sich zuerst, welches Thema Sie bearbeiten wollen und welche/r Betreuer/in dafür in Frage kommt. Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten (Professorinnen und Professoren sowie Privatdozenten).
Konkretisieren Sie das Thema möglichst schriftlich, so dass Sie für das Gespräch mit Ihrer/m Betreuer/in eine Grundlage zur endgültigen Themenfindung haben. Gehen Sie, wenn Sie das getan haben, zu der/dem Betreuer/in Ihrer Wahl und besprechen Sie das Thema der Arbeit detailliert. Fertigen Sie auf der Grundlage des Gesprächs (und ggf. zusätzlicher Lektüre) ein Exposé zur Selbstverständigung an, das auf 1- 1½ Seiten über Fragestellung, Beweisziel und Aufbau Ihrer geplanten Masterarbeit Auskunft gibt. Weitere Vorarbeiten (wie z. B. eine Gliederung der Arbeit) sprechen Sie bitte mit Ihrer/m Betreuer/in ab.
3) So melde ich die Masterarbeit an
Wenn Sie Schritt 2) abgeschlossen haben, laden Sie die Anmeldung zur Masterarbeit über
herunter. Lesen Sie diese genau durch und füllen Sie bitte die Passagen, die Sie selbst ausfüllen können, aus. Gehen Sie mit der ausgefüllten Anmeldung zu der Betreuerin/dem Betreuer. Dort füllen Sie gemeinsam den Rest des Formulars aus. Ihr/e Betreuer/in gibt das ausgefüllte Formular an das Prüfungsamt weiter.
Achtung: Ab diesem Zeitpunkt läuft die auf sechs Monate begrenzte Bearbeitungszeit !
4) Was ist bei der Abgabe der Masterarbeit zu beachten?
Alle Masterarbeiten sind in zwei druckschriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung (CD-Rom) im Prüfungsamt während der Öffnungszeiten einzureichen. Die Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge sieht vor, dass die Masterarbeiten in lediglich zwei Exemplaren einzureichen sind.
5) Weitere Informationen
Die Prüfungsordnung regelt den Zeitraum, der zwischen Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit liegen muss, nur in einer Hinsicht: nicht mehr als sechs Monate. Ein sehr kurzer Zeitraum zwischen Anmeldung und Abgabe wird nicht gerne gesehen. Wenn Sie Gründe haben, warum Sie Ihre Arbeit nicht zu Beginn des 4. Fachsemesters anmelden können, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in darüber.
- Allgemeine Prüfungsordnung:
- Prüfungsordnungen Soziologie:
6) Kurz zusammengefasst: Der Prüfungsablauf im Überblick