Auf dieser Seite sind wichtige Informationsblätter des Instituts zu den angebotenen Studiengängen noch einmal zusammengestellt: Musterstudienplan und Modulbeschreibungen für den Bachelorstudiengang, Hinweise zum Pflichtpraktikum und zur Bachelorarbeit; Prüfungsordungen zum Lehramtsstudium Sozialkunde (Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium) und zum Gesellschaftswissenschaftlichen Studium (EWS). Weitere Informationen zum Masterstudiengang finden sich unter der Rubrik Studiengänge/Master, Informationen zur Soziologie als Nebenfach in anderen Studiengängen unter der Rubrik Studiengänge/Soziologie im Nebenfach.
Anhang | Größe |
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Lehramt_FPO_Sozialkunde.pdf | 83.18 KB |
StudienplanLAGSLAHS.pdf | 60.94 KB |
StudienplanLARS.pdf | 60.1 KB |
StudienplanLAGY.pdf | 28.81 KB |
StudienplanEWS.pdf | 5.42 KB |
Der Studiengang Soziologie soll eine fundierte fachwissenschaftliche Ausbildung gewährleisten, die die Studierenden zur Analyse der sozialen Wirklichkeit moderner Gesellschaften im historischen und internationalen Vergleich und zur Reflexion der Bedingungen und Möglichkeiten des Handelns in der Gesellschaft befähigt. Dazu sollen die Studierenden mit den wichtigsten theoretischen Ansätzen der heutigen Soziologie und ihrer Entwicklungsgeschichte vertraut gemacht werden, die gängigen quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialforschung kennenlernen sowie vertiefte Kenntnisse in ausgewählten gesellschaftlichen Gegenstandsbereichen erwerben. Neben der so gewonnenen Sachkompetenz sollen im Studium auch Kompetenzen in wissenschaftlich fundierter Reflexion und Argumentation sowie in der Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden.
Als berufsqualifizierender Abschluss vermittelt der Studiengang Kompetenzen, welche unter anderem für folgende Tätigkeitsfelder qualifizieren:
Markt- und Meinungsforschung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit;
Tätigkeiten in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und kirchlichen Institutionen im Personal- und Sozialbereich, in der Planung und im Kulturmanagement;
Redaktionstätigkeit in Medien
Referent in politischen Parteien, Parlamenten, Fraktionen und bei Abgeordneten;
Beratung für Organisationen, Unternehmen und Politik
Erwachsenenbildung und berufliche Weiterbildung.
Angesichts der Tatsache, dass sich typische Laufbahnprofile für Absolventen und Absolventinnen von Bachelorstudiengängen in Deutschland im Laufe der nächsten Jahre erst allmählich herausbilden werden, legt der Studiengang besonderen Wert darauf, den Studierenden ein hohes Maß an multifunktionaler Kompetenz sowie an Kommunikations- und Reflektionsfähigkeit zu vermitteln.
Das Fach Soziologie kann im modularisierten Zwei-Fach-Bachelorstudiengang als
erstes Fach (80 ECTS, 32 SWS; 9 Module zuzüglich der Bachelorarbeit) und als
zweites Fach (70 ECTS, 28 SWS; 8 Module)
in Kombination mit zahlreichen anderen Fächern studiert werden (vgl. Musterstudienplan). Dabei wird die Kombination mit Pädagogik, Philosophie, Politikwissenschaft, Psychologie, Theater- und Medienwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaften empfohlen.
Der Studiengang wird abgerundet durch den Erwerb von bis zu 30 ECTS-Punkten im Bereich der berufsfeldorientierten Schlüsselqualifikationen. Hier ist u.a. ein zweimonatiges Praktikum in einer berufsbezogenen Tätigkeit nachzuweisen. Daneben wird die Auswahl von Modulen empfohlen, die beruflich verwertbare Qualifikationen vermitteln bzw. eine sinnvolle Ergänzung zur Soziologie darstellen.
Der Studiengang ist in drei Phasen gegliedert:
In der ersten, zweisemestrigen Studienphase erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der Soziologie im Bereich der Sozialstrukturanalyse, der soziologischen Theorie, der empirischen Methodenlehre und in eine gegenstandsbezogene spezielle Soziologie.
In der zweiten Studienphase, die vom dritten bis zum vierten Fachsemester absolviert wird, erfolgt eine Vertiefung der Theoriekenntnisse, die Vermittlung statistischer Analyseverfahren sowie die Aneignung von Kenntnissen in einer zweiten gegenstandsbezogenen speziellen Soziologie.
In der dritten Studienphase (im fünften und sechsten Fachsemester) erfolgt die Vertiefung in den gegenstandsbezogenen Anwendungsbereichen und in der soziologischen Theorie. Die Studierenden werden zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten angeleitet.
Das erste Studienjahr schließt mit einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung ab (vgl. § 26 BPO/PhilFak). Sie gilt als bestanden, wenn in den Modulen SozE und im Qualifikationsprofil I 20 ECTS-Punkte erworben wurden.
Die Struktur des Studiengangs und die Module können der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Im Bereich der Schlüsselqualifikationen werden in einem Umfang von 20 bzw. 30 ECTS-Punkten folgende Qualifikationen erworben:
berufspraktische Erfahrung in einem berufsbezogenen Praktikum, und
fachübergreifende Inhalte von Nachbardisziplinen, und/oder
EDV-Kenntnisse, und/oder
Sprachpraxis.
Die Bachelorarbeit wird im 1. Fach geschrieben. Sie soll maximal 40 Seiten Text umfassen und wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Nach § 28 (2) BPO/PhilFak ist der Erwerb von 120 ECTS-Punkten Voraussetzung für die Vergabe eines Themas für die Bachelorarbeit. Im Fach Soziologie muss dabei mindestens eine Lehrveranstaltung aus den Vertiefungsmodulen SozTII oder SozV1 bis SozV4 erfolgreich abgeschlossen sein.
Die Einführung konsekutiver Masterstudiengänge unterschiedlicher Ausrichtung, die für Absolventen des Faches Soziologie geeignet sind, ist zum WS 2008/09 geplant.
Im Studium der Soziologie als erstes oder zweites Fach sind folgende Module erfolgreich abzulegen:
| Modul | ECTS | Prüfungs- leistung | ||
SozE | Einführung |
| 10 |
| |
1. FS 1. FS | V: V: | Einführung in die Soziologie Sozialstrukturanalyse | (2 SWS) (2 SWS) | 5 5 | *** *** |
SozTI | Soziologische Theorie I |
| 10 |
| |
2. FS 3. FS | V: PS: | Soziologische Theorien der Gegenwart Soziologische Theorie | (2 SWS) (2 SWS) | 5 5 | *** *** |
SozM | Soziologische Methodenlehre |
| 5 |
| |
2. FS | V: | Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung |
(2 SWS) |
5 |
Klausur |
SozS | Statistische Analyseverfahren |
| 10 |
| |
3. FS 4. FS | V/Ü: V/Ü: | Statistische Analyseverfahren I Statistische Analyseverfahren II | (4 SWS) (4 SWS) | 5 5 | Klausur Klausur |
SozQ1 - SozQ4 | Soziologisches Qualifikationsprofil I (Auswahl eines Moduls aus den Modulen Q1 bis Q4)* | 10 |
| ||
1. FS 2. FS | Proseminar Proseminar | (2 SWS) (2 SWS) | 5 5 | *** *** | |
SozQ1 - SozQ4 | Soziologisches Qualifikationsprofil II (Auswahl eines zweiten Moduls aus den Modulen Q1 bis Q4)* | 10 |
| ||
3. FS 4. FS | Proseminar Proseminar | (2 SWS) (2 SWS) | 5 5 | *** *** | |
SozTII oder SozV1 - SozV4 | Soziologische Theorie II oder Vertiefung Qualifikationsprofil V-I (Auswahl eines Moduls aus den Modulen V1 bis V4)** | 12,5 |
| ||
5. FS 5. FS | Proseminar Hauptseminar | (2 SWS) (2 SWS) | 5 7,5 | Referat und Hausarbeit | |
SozV1 - SozV4 | Vertiefung Qualifikationsprofil V-II (Auswahl eines zweiten Moduls aus den Modulen V1 bis V4)** | 12,5 |
| ||
6. FS 6. FS | Proseminar Hauptseminar | (2 SWS) (2 SWS) | 5 7,5 | Referat und Hausarbeit | |
| Summe der ECTS-Punkte | 80 |
|
* Für die Soziologischen Qualifikationsprofile I und II stehen folgende Module zur Auswahl:
SozQ1: Vergleichende Gesellschaftsanalyse
SozQ2: Bildung und Lebenslauf
SozQ3: Kultur und Kommunikation
SozQ4: Arbeit und Organisation
** Für die Vertiefung Qualifikationsprofile I und II stehen folgende Module zur Auswahl:
SozV1: Vertiefung Vergleichende Gesellschaftsanalyse
SozV2: Vertiefung Bildung und Lebenslauf
SozV3: Vertiefung Kultur und Kommunikation
SozV4: Vertiefung Arbeit und Organisation
*** Als Prüfungsleistung sind zu erbringen: 1) Klausur oder 2) Referat und Hausarbeit oder 3) Essays und Hausarbeit
Wird Soziologie als zweites Fach gewählt, gilt Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass das Modul „Soziologisches Qualifikationsprofil II” entfällt.
Wird Soziologie als Erstfach gewählt, sind im Bereich der Schlüsselqualifikationen Leistungen von 20 ECTS-Punkten zu erbringen.
Im Bereich der Schlüsselqualifikationen ist der Nachweis eines zweimonatigen Praktikums in einer berufsbezogenen Tätigkeit zu erbringen (10 ECTS-Punkte). Daneben wird die Auswahl von Modulen empfohlen, die beruflich verwertbare Qualifikationen vermitteln bzw. eine sinnvolle Ergänzung zur Soziologie darstellen.
Prüfungsordnung
1. Die studienbegleitende Zwischenprüfung
(Die nachfolgenden Informationen gelten für die "alte" Prüfungsordnung. Informationen zur neuen Prüfungsordnung ab WS 2007/08 finden Sie unter dem Titel "Studium ab WS 07/08".)
Für alle Studierenden, die sich ab WS 2001/2002 für Soziologie immatrikuliert haben und in diesem Fach die Zwischenprüfung ablegen wollen (also für Studierende mit Soziologie als Hauptfach oder als erstem Nebenfach / im Bakkalaureus- wie auch im Magister-Studiengang), gilt die folgende Zwischenprüfungsordnung. (1)
(1) Für Studierende, die vor dem WS 2001/2002 ihr Soziologie-Studium begonnen haben, behält die bisherige Prüfungsordnung ihre Gültigkeit. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
2. Die Magisterprüfung
2.1 Termine für die Anmeldung zur Magisterprüfung:
2.2 Zulassungsvoraussetzungen
Neben diesem formal festgelegten Minimum, das für alle Fächer in
gleicher Weise gilt, ist für die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen
in der Magisterprüfung der Erwerb weiterer Leistungsnachweise unbedingt
erforderlich. Hauptfachstudierende sollten an mindestens vier weiteren Seminaren
und am Forschungspraktikum teilnehmen; für Nebenfachstudierende ist der
Besuch von mindestens drei weiteren Seminaren dringend zu empfehlen. Hinsichtlich
der Prüfungsanforderungen sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Prüferin
bzw. Ihrem Prüfer sprechen.
2.3 Prüferinnen und Prüfer
Prüfungsberechtigt sind alle Habilitierten, d.h. alle Professorinnen
und Professoren und alle Privatdozentinnen und Privatdozenten. (Die im folgenden
verwendete männliche Sprachform umfaßt auch die Prüferinnen.)
2.4 Bestandteile der Magisterprüfung
Die Magisterarbeit
Die Prüfungsphase beginnt mit der Anmeldung des Themas beim Prüfungsamt
durch den Prüfer - von diesem Zeitpunkt an läuft die Bearbeitungsfrist
von (üblicherweise) sechs Monaten bis zur Abgabe der Arbeit. Wurde die
Arbeit mindestens mit "ausreichend" bewertet, erfolgt die Zulassung zu den
Klausuren.
Die Klausuren und die mündlichen Prüfungen
Studierende mit "Soziologie" im Hauptfach und im 1. Nebenfach
vereinbaren mit dem Prüfer vier Themenschwerpunkte. Dabei soll ein Thema
aus dem Bereich der soziologischen Theorie sein, ein zweites soll sich auf
einen soziologischen Gegenstandsbereich (also auf eine spezielle Soziologie)
beziehen, ein drittes schließlich soll aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen
Methoden gewählt werden; das vierte Thema ist je nach Ihren Interessen und Studienschwerpunkten
abzusprechen. Aus drei der vereinbarten Themenschwerpunkte formuliert der
Prüfer die Klausurthemen, von denen der Prüfling eines zur Bearbeitung
wählt. Die verbleibenden drei Themen sind dann Gegenstand der mündlichen
Prüfung.
Im 2. Nebenfach wird keine Klausur geschrieben. In diesem Fall vereinbaren
Sie mit dem Prüfer für die mündliche Prüfung drei Themenschwerpunkte.
Auch hier sollen ein primär theoretisch orientiertes Thema und eine spezielle
Soziologie berücksichtigt sein.
Für die Klausur stehen vier Stunden zur Verfügung; die mündliche
Prüfung erfolgt als Kollegialprüfung, also gemeinsam für
alle drei Fächer: sie dauert in jedem Fach etwa 30 Minuten.
2.5 Der Prüfungsablauf im Überblick
(Für Hauptfachstudierende - gilt für Nebenfachstudierende mit den entsprechenden Abänderungen.)
Das Magister-Prüfungsamt finden Sie in Erlangen in der Halbmondstraße
3. Sprechzeiten der Sachbearbeiterin (Frau Heinrich):
montags-freitags 8.30-12.00 Uhr, Tel.: 09131 / 85-24813
Studienordnung
Die Studierenden im Bakkalaureus- und im Magister-Studiengang können ihr Studium noch beenden. Der Neubeginn eines solchen Studiums ist nicht mehr möglich.
Entsprechend den individuellen Interessen und Begabungen sowie möglichen Berufszielen ist eine vielfältige Kombination mit anderen Fächern der Philosophischen Fakultäten – auf Antrag aber auch anderer Fakultäten – möglich. Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Da die Einführungsveranstaltungen jeweils im Wintersemester beginnen, ist der Studienbeginn im Winter zu empfehlen. Die Mindeststudiendauer bis zum Bakkalaureus-Abschluß beträgt sechs Semester, bis zum Magister-Abschluß acht Semester. Der Magister-Abschluß kann in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt werden. Zwischen den Studiengängen ist ein Wechsel möglich – ggf. sind Studienleistungen nachzuholen. Nach einem erfolgreichen Bakkalaureus-Abschluß kann das Studium im Magister-Studiengang (Zwei-Fach- und Drei-Fach-Studiengang) fortgesetzt und mit dem Magister-Abschluß beendet werden. Formal stellt diese Fortsetzung im Magister-Studiengang ein Zweitstudium dar, doch werden für die ersten vier Semester des Magisterstudiengangs keine Studiengebühren erhoben. Stipendienempfänger müssen allerdings bedenken, daß ein Zweitstudium i.d.R. nicht mehr gefördert wird!
1. Studienordnung
Soziologie als Hauptfach
(1) Studienvoraussetzungen
Über die allgemein gültigen Vorschriften hinsichtlich der Zulassungen zum Hochschulstudium hinaus ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen erforderlich. Solide Englischkenntnisse sind für das Studium der Soziologie unverzichtbar.
Lateinkenntnisse werden nicht gefordert.
(2) Ziele und Inhalte des Studiums
Das Studium der Soziologie zielt auf eine theoretisch fundierte und empirisch orientierte Fachausbildung:
Dementsprechend umfaßt das Studium der Soziologie folgende Teilgebiete:
(3) Aufbau und Gliederung des Studiums
Das Magisterstudium Soziologie gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung
abgeschlossen wird, und in ein viersemestriges Hauptstudium.
A. Grundstudium
Das Grundstudium ist modular aufgebaut, d.h. die einzelnen Lehrveranstaltungen sind zu thematisch integrierten Einheiten (Modulen) zusammengefaßt.
Zur Zwischenprüfung sind Leistungen in den folgenden Modulen nachzuweisen: Einführung - Soziologische Theorie - Sozialwissenschaftliche Statistik - Gegenstandsbezogene Soziologie I und II. (Hinsichtlich der konkreten Prüfungsanforderungen siehe die geltende Zwischenprüfungsordnung.)
Angesichts der Breite soziologischer Analyse- und Tätigkeitsfelder ist im Bereich der gegenstandsbezogenen Soziologien eine Schwerpunktbildung während des Studiums erforderlich. Am Institut für Soziologie werden regelmäßig Veranstaltungen aus folgenden gegenstandsbezogenen Bereichen angeboten:
Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, d.h. die Prüfungsleistungen bestehen aus den in den Lehrveranstaltungen der einzelnen Module erbrachten Leistungen. Die für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen sollen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht werden. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte erworben wurden. Die Prüfungsnote berechnet sich als Durchschnitt der in den einzelnen Modulen erhaltenen Noten, gewichtet mit der Zahl der jeweiligen Leistungspunkte.
B. Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung eines an den individuellen Studieninteressen und an den Berufsvorstellungen orientierten Schwerpunktes. Dabei soll der Verflechtung der Soziologie mit anderen Disziplinen und Praxisfeldern Rechnung getragen und interdisziplinäre Kooperation gefördert werden. Um die Ausbildung individueller Schwerpunkte zu ermöglichen, werden keine inhaltlichen Festlegungen für die zu besuchenden Lehrveranstaltungen vorgenommen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Hauptseminaren. Für die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung ist die Teilnahme an mindestens vier weiteren Seminaren - entsprechend der individuellen Schwerpunktsetzung - erforderlich. Außerdem wird die Teilnahme an einem zweisemestrigen Forschungspraktikum zur praktischen Anwendung der empirischen Methoden dringend empfohlen.
Die Magisterprüfung soll bis zum Ende des neunten Semesters, sie muß bis zum Ende des dreizehnten Semesters abgelegt werden. Die erste Prüfungsleistung ist die Abfassung der Magisterarbeit; hierfür stehen sechs Monate zur Verfügung. Es folgen eine je vierstündige Klausur im Hauptfach und im ersten Nebenfach. Die Magisterprüfung endet mit einer mündlichen Prüfung, in der alle drei Studienfächer mit je 30 Minuten Dauer geprüft werden.
Soziologie als Nebenfach
(1) Studienvoraussetzungen
Die Studienvoraussetzungen für Nebenfachstudierende entsprechen denen für Hauptfachstudierende.
(2) Ziele und Inhalte des Studiums
Das Magisterstudium im Nebenfach soll eine Grundausbildung in Soziologie gewährleisten. Insbesondere soll es
Entsprechend umfaßt das Studium der Soziologie im Nebenfach folgende Teilgebiete:
(3) Aufbau und Gliederung des Studiums
Das Magisterstudium Soziologie gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und in ein viersemestriges Hauptstudium. Wird Soziologie als erstes Nebenfach studiert, so wird das Grundstudium mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen; wird es als zweites Nebenfach studiert, so entfällt die Zwischenprüfung.
A. Grundstudium
Die Struktur des Grundstudiums entspricht - bei einer verringerten Zahl von Leistungsnachweisen - der des Hauptfaches (s.o.). Ist eine Zwischenprüfung abzulegen, so sind Leistungen in den folgenden Modulen nachzuweisen: Einführung - Soziologische Theorie - Gegenstandsbezogene Soziologie I. (Hinsichtlich der konkreten Prüfungsanforderungen siehe die geltende Zwischenprüfungsordnung.)
B. Hauptstudium
Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse sowie der Entwicklung von Schwerpunkten, die sich an den individuellen Studieninteressen und Berufsvorstellungen unter besonderer Berücksichtigung des Hauptfachstudiums orientieren. Es werden deshalb keine inhaltlichen Anforderungen fixiert.
Für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar erforderlich. Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung setzt die Teilnahme an mindestens drei weiteren Seminaren voraus.
Die Magisterprüfung soll bis zum Ende des neunten Semesters, sie muß bis zum Ende des dreizehnten Semesters abgelegt werden. Wird Soziologie als erstes Nebenfach studiert, so besteht die Prüfung aus einer vierstündigen Klausur und einer 30minütigen mündlichen Prüfung. Für Studierende mit Soziologie als zweitem Nebenfach entfällt die Klausur.
2. Musterstudienpläne für das Grundstudium
2.1 „Soziologie als Hauptfach“
Der folgende Musterstudienplan setzt die in der Zwischenprüfungsordnung festgelegten Anforderungen an ein Hauptfachstudium der Soziologie in einen möglichen Studienablauf um. Die hier vorgeschlagene Abfolge ist nicht verbindlich, in mancher Hinsicht aber sachlich geboten.
Studienplan für das Grundstudium (Hauptfach)
Legende: V = Vorlesung, PS = Proseminar, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte
Modul
Die Veranstaltungen, in denen Prüfungsleistungen nach der Zwischenprüfungsordnung erbracht werden müssen, sind fett gedruckt. Die Prüfungsleistungen bestehen i.d.R. aus Referat und Hausarbeit oder Klausur; im Modul „Soziologische Theorie“ sind Referat und Hausarbeit und Klausur zu erbringen.
2.2 „Soziologie als erstes Nebenfach“
Der folgende Musterstudienplan setzt die in der Zwischenprüfungsordnung festgelegten Anforderungen an ein Studium der Soziologie als erstes Nebenfach in einen möglichen Studienablauf um. Die hier vorgeschlagene Abfolge ist nicht verbindlich, in mancher Hinsicht aber sachlich geboten.
Studienplan für das Grundstudium (Hauptfach)
Legende: V = Vorlesung, PS = Proseminar, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte
Modul Wintersemester 3 Sommersemester 4 Einführung
Die Veranstaltungen, in denen Prüfungsleistungen nach der ZwPO erbracht werden müssen, sind fett gedruckt. Die Prüfungsleistungen bestehen i.d.R. aus Referat und Hausarbeit oder Klausur
* Im Modul „Soziologische Theorie“ können Nebenfachstudierende ihre Leistung wahlweise in der Vorlesung „Soziologische Theorien der Gegenwart“ oder in einem Proseminar erbringen
2.3 „Soziologie als zweites Nebenfach“
Ziel des Grundstudiums ist die Aneignung von Grundkenntnissen im Fach „Soziologie“. Dazu sind die Vorlesungen „Einführung in die Soziologie“, „Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung“, „Soziologische Theorien der Gegenwart“ sowie die Vorlesung „Sozialstrukturanalyse“ (oder, alternativ zu letzterer, ein Seminar aus einer gegenstandsbezogenen Soziologie) zu besuchen. Das Erbringen der entsprechenden Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Hauptseminar. Die Zwischenprüfung entfällt für das zweite Nebenfach. (1)